1865

Das Feuerpolizeigesetz vom 11. Oktober 1865 legt erstmals eine Versicherungspflicht für Wohngebäude fest.

 

1909

Als Ergänzung zur Versicherungspflicht von Wohngebäuden sind nun auch «alle anderen zu landwirtschaftlichen oder sonstigen Zwecken dienenden Gebäude» zu versichern.

 

1914

Die Gemeinde Triesenberg gründet die «Triesenberger Brandversicherungsanstalt». Als einzige liechtensteinische Gemeinde hat Triesenberg nun eine eigene Versicherung, die die Gebäude gegen Brand versichert, jedoch nicht gegen Elementarereignisse.

 

1945

Die Gemeinde Triesenberg tritt die Brandversicherung der Gebäude an die Balser Versicherung ab. Es werden jedoch nur die Gebäude im Dorfe abgetreten, nicht diejenigen ausserhalb oder hinter dem Kulm.

 

1954

Übernahme der restlichen Gebäude durch die Basler Versicherung in der Gemeinde Triesenberg.

 

1973

Das «Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Brand- und Elementarschäden vom 13. Dezember 1973» tritt in Kraft. Es ersetzt Teile des alten Feuerpolizeigesetzes sowie der Ergänzung des Gesetzes von 1909 und regelt detailliert die Bestimmungen.

 

1974

Die «Verordnung über die amtlichen Grundstückschätzungen vom 16. Juli 1974» tritt in Kraft.

 

2004

Das «Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden vom 26. November 2004» tritt in Kraft. Es ersetzt das Gesetz vom 13. Dezember 1973.

 

2005

Die «Verordnung zum Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden» vom 25. Januar 2005 tritt in Kraft.

 

2017

Das «Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden vom 26. November 2004» wird per 1. Januar 2017 ergänzt mit Art. 8a1.

Neuschätzungen: Die Gebäude sind innert 15 Jahren einmal neu zu schätzen.

 

> Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden

> Verordnung zum Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden