1986

Das Volk des Kantons Obwalden erlässt, gestützt auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch einen Gesetzesentwurf über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht.

Der Bundesrat genehmigt am 3. Juni 1986 den Gesetzesentwurf.

Vgl. u.a. den Art. 21 im Link: Schätzungs- und Grundpfandgesetz

 

1989

Das Gesetz über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht wird vom Regierungsrat auf den 1. Januar 1989 in Kraft gesetzt.

 

1997

Im August 1997 werden weite Teile des Kantons Obwalden von einem Hochwasser betroffen.

 

2005

Im August 2005 richtet ein Hochwasser erneut beträchtliche Schäden in weiten Teilen des Kantons an. Die Zahlungen aus dem Elementar- Schadenpool betragen ca. 230 Millionen Franken. Das Bedürfnis, eine Fachstelle für Gebäudeschätzung zu schaffen, wird immer grösser.

 

2006

Der Versicherungsverband beschliesst die Gründung einer Fachstelle für die Gebäudeschätzung im Kanton Obwalden.

 

2007

Die Fachstelle wird im Herbst 2007 eröffnet.