Die Dienste der Fachstellen für Gebäudeschätzung FGS stehen in erster Linie allen Kunden einer Versicherungsgesellschaft zur Verfügung, die SVV-Mitglied ist. Privatkunden, die ihre Gebäude schätzen lassen wollen, haben ebenfalls Zugang zu diesen Leistungen.

 

Ziel

Zusammengesetzt aus Baufachleuten, hat die FGS zum obersten Ziel, den Versicherungswert zu ermitteln. Die Gebäudeschätzung stellt dem Versicherer wie auch dem Versicherungsnehmer alle wichtigen Informationen zur Verfügung, die als Basis für die Police erforderlich sind.

Seitdem die FGS in die SVV Solution AG integriert wurde, sind Versicherungswert- und Verkehrswert-Schätzungen auch für Privatkunden möglich.

 

Schätzungsart

Die Versicherungsgesellschaften und Privatkunden können zwischen vier Schätzungsarten wählen: von der einfachen Online Schätzung, welche ausschliesslich zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer durchgeführt wird, bis hin zu jener durch den Schätzer vor Ort.

 

Inhalt der Schätzung

Der Inhalt der Schätzung ist von der gewählten Schätzungsart abhängig. Sie kann sich, nebst der Berechnung des Neuwertes, aus einer Objektbeschreibung einschliesslich der Lage, der Beschreibung der Bausubstanz, der Bauart, des Raumbeschriebs, des Gebäudevolumens und der Beurteilung des Gebäudezustandes zusammensetzen.

Für die Versicherungsgesellschaften und die Versicherungsnehmer bietet die FGS die Gewähr, dass die versicherten Gebäude durch ausgewiesene Baufachleute nach einheitlichen Kriterien beurteilt und bewertet werden.

 

Kosten der Schätzung

Jede Versicherungsgesellschaft bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, welche Gebäude geschätzt werden bzw. für welche Gebäudeschätzungen sie die Kosten übernimmt. Massgebend für die Kostenübernahme durch den Versicherer sind ausschliesslich die entsprechenden Richtlinien der Versicherer.

Falls ein Versicherer die Kosten einer Schätzung nicht übernehmen möchte, kann der Gebäudeeigentümer der FGS auch direkt einen Schätzungsauftrag erteilen. Die Kosten muss er in diesem Fall selber tragen.

 

Arbeitsgebiet

Die Fachleute der FGS schätzen nur Objekte, die sich in Kantonen ohne kantonales Gebäudeversicherungsmonopol befinden. Dies sind Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri, Wallis sowie das Fürstentum Liechtenstein.

 

Organisation

Jeder Kanton sowie das Fürstentum Liechtenstein hat eine zentrale Anlaufstelle, die für die fachliche wie auch die administrative Erledigung der Aufträge verantwortlich ist. Sie ist Garant für eine reibungslose Zusammenarbeit mit den Versicherungsgesellschaften sowie den Versicherungsnehmern. Die Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Tessin und Appenzell Innerrhoden haben eine gemeinsame Administrationsstelle.

 

Gesetzliche Grundlagen

Jeder Kanton und das Fürstentum Liechtenstein haben eigene gesetzliche Grundlagen für die Feuer-Versicherung. Die meisten Kantone der Schweiz haben eine kantonale Gebäudeversicherung. Eine Ausnahme bilden die Kantone Genf, Obwalden, Uri, Schwyz, Tessin, Wallis und Appenzell Innerrhoden. In diesen Kantonen werden Gebäude von den Privatversicherungen gegen Feuer- und Elementarschäden versichert, ebenso im Fürstentum Liechtenstein.

In folgenden Regionen besteht keine Pflicht, Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden zu versichern:

  • Kanton Appenzell Innerrhoden (Ausnahme Bezirk Oberegg)
  • Kanton Genf
  • Kanton Wallis
  • Kanton Tessin

In folgenden Regionen besteht eine gesetzliche Pflicht, Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden zu versichern:

In den genannten Kantonen sowie im Fürstentum Liechtenstein kann der Gebäudeeigentümer den Versicherer frei wählen.

In den nicht erwähnten Kantonen besteht ebenfalls eine Versicherungspflicht. Die Gebäude müssen jedoch obligatorisch bei der entsprechenden kantonalen Gebäudeversicherung versichert werden. Bei Gebäudestandorten in Kantonen mit einer kantonalen Gebäudeversicherung wenden Sie sich bei Fragen bitte an die zuständige Amtsstelle.