Fachstelle für Gebäudeschätzung – Appenzell Innerrhoden

Ergebnis

Die Fachstelle für Gebäudeschätzung FGS teilt das Ergebnis der Schätzung dem Versicherungsnehmer durch Zustellung des Schätzungsprotokolls mit. Anschliessend teilt die FGS das Ergebnis der Versicherungsgesellschaft mit.

Das Schätzungsprotokoll kann je nach Schätzungsart folgende wichtigen Informationen für die Versicherungsgesellschaft und den Versicherungsnehmer enthalten, um einen Versicherungsvertrag abzuschliessen:

  • Standort des Gebäudes
  • Objektart
  • Gebäudeart
  • Löschverhältnisse
  • Bauart
  • Zustand des Gebäudes
  • Baujahr
  • Gebäudekubatur
  • Amortisation
  • Neuwert mit dem entsprechenden Index

Unter der Rubrik «Bemerkungen» werden zusätzliche Informationen zur Schätzung festgehalten wie zum Beispiel die Abgrenzung gegenüber der Fahrhabe, besondere Vereinbarungen etc.

Der Versicherung sowie dem Versicherungsnehmer werden ausschliesslich die Ergebnisse, nicht aber die Berechnungen, Skizzen und detaillierten Berechnungen zugestellt. Auf Wunsch können die Daten auf der Fachstelle eingesehen werden.

Aus Gründen des Datenschutzes darf das Ergebnis der Gebäudeschätzung nur derjenigen Gesellschaft und/oder Versicherungsnehmer bekannt gegeben werden, die den Schätzungsauftrag erteilt hat.

Wir verwenden Cookies für die beste Ansicht unserer Webseite.
Cookies werden benötigt, damit technisch alles funktioniert und externe Inhalte geladen werden können.

Datenschutz