Fachstelle für Gebäudeschätzung – Schwyz

Schätzung

Der Schätzer nimmt mit dem Eigentümer Kontakt auf oder avisiert ihn schriftlich, mit Angabe von Datum, Zeit und Ort der Verabredung.

Der Versicherungsnehmer wird gebeten, sämtliche Dokumente über das zu schätzende Gebäude zur Verfügung zu halten:

  • Grundrisse
  • Schnitte
  • Bauabrechnung
  • Kubische Berechnung nach SIA

Die Räume müssen zugänglich sein. Dies erleichtert die Bewertung des Gebäudes und führt zu einem genaueren Ergebnis.

Der Schätzer besichtigt in Begleitung des Eigentümers oder dessen Vertreters das Gebäude. Er erstellt anschliessend den Baubeschrieb und bestimmt den Versicherungswert.

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