Um in den Besitz einer Gebäudeschätzung zu kommen, muss Ihr Gebäude bei einer Gesellschaft versichert sein, die Mitglied des Schweizerischen Versicherungsverbandes ist. Nur die Versicherungsgesellschaft ist mittels «Elektronische Anmeldung» berechtigt, Gebäude zur Gebäudeschätzung anzumelden.
Die Versicherungsgesellschaft erfasst die Anmeldung mittels Gebäudeschätzer-Applikation. Auskünfte betreffend Vorgehensweise beim Erfassen einer Anmeldung erteilt die zuständige Koordinationsstelle bei der Versicherungsgesellschaft. Anfragen kann man schriftlich auch richten an: